Back to Home

Terms of Service

Terms and conditions for our services

🇩🇪 Deutsche Version weiter unten.

Welcome to Markus Haug Digital Services ("MHDS").

On this page you will find all legal documents related to MHDS and all products and services offered by MHDS.

PLEASE READ THESE TERMS CAREFULLY, AS THEY CONSTITUTE A LEGAL AGREEMENT BETWEEN YOU AND MHDS. BY ACCESSING OR USING THE SERVICES, YOU AGREE TO BE BOUND BY THESE TERMS. IF YOU DO NOT AGREE TO THESE TERMS, DO NOT ACCESS OR USE THE SERVICES.

General Terms and Conditions

Overview

Markus Haug Digital Services ("MHDS") and its affiliates provide SaaS services and digital products under these General Terms and Conditions (“Terms”). These Terms govern your access to and use of MHDS’s services and products, as well as your relationship with us.

By using MHDS services or products, you agree to be bound by these Terms, along with any applicable individual Service-Specific Terms that may apply.

Applicability of Terms

The General Terms and Conditions apply to all MHDS offerings unless superseded by specific terms outlined in the product or service-specific agreements of the products listed on this page and offered by MHDS.

Legal Agreement

Your use of any MHDS service or product constitutes acceptance of these Terms. If you do not agree, you must not access or use any MHDS offerings.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (🇩🇪)

§ 1 Geltungsbereich und Zielgruppe

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Markus Haug Digital Services (MHDS) und ihren Kunden über die von MHDS angebotenen Leistungen. MHDS erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Webentwicklung, KI-/Softwareentwicklung, Web-/IT-Beratung sowie Produkt- und Venture-Studio-Leistungen. Die AGB gelten für alle genannten Geschäftsbereiche und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis.

(2) Zielgruppe: Diese AGB richten sich in erster Linie an Verträge mit Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ausdrücklich nur gegenüber Unternehmern gelten, ist dies entsprechend gekennzeichnet. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur insoweit, als ihnen keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen; in Zweifelsfällen gehen zugunsten des Verbrauchers die gesetzlichen Regelungen vor.

(3) Vorrang individueller Abreden: Individuelle Vertragsabreden mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Abreden ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch MHDS maßgeblich.

(4) Abwehrklausel: Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MHDS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Insbesondere stellt die Ausführung von Leistungen durch MHDS kein Anerkennen abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden dar.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebot: Die Darstellung von Dienstleistungen auf der Website von MHDS oder in Werbematerialien stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe einer Anfrage. Auf Grundlage der Anfrage des Kunden erstellt MHDS ein verbindliches schriftliches Angebot, das die Leistungsbeschreibung, Vergütung und sonstige Vertragsbedingungen enthält. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine andere Frist angegeben ist, hält sich MHDS an ein abgegebenes Angebot für 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden.

(2) Annahme: Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme des Angebots durch den Kunden innerhalb der Angebotsfrist in Textform (z.B. durch schriftliche Bestätigung per E-Mail) und die darauf folgende Bestätigung der Auftragsannahme durch MHDS. Ein Vertrag kommt spätestens auch dann zustande, wenn MHDS mit der Ausführung der beauftragten Leistung beginnt. Mündliche Zusagen oder mündliche Bestätigungen des Kunden genügen nicht für einen Vertragsabschluss.

(3) Leistungsumfang: Gegenstand des Vertrages und der genaue Leistungsumfang ergeben sich aus dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung von MHDS in Verbindung mit etwaigen Leistungsbeschreibungen. Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch MHDS.

(4) Abschluss eines Werkvertrags: Soweit MHDS für den Kunden einen individuellen Leistungsgegenstand erstellt (z.B. eine Website, Software, Design oder sonstiges Werk), handelt es sich – sofern nichts Abweichendes vereinbart ist – um einen Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB. MHDS wird den fertigen Leistungsgegenstand dem Kunden zur Abnahme bereitstellen. Der Kunde wird die Abnahme nicht unbillig verweigern. Sofern der Kunde innerhalb einer ihm von MHDS gesetzten angemessenen Frist (in der Regel 7 Kalendertage) nach Bereitstellung weder Abnahme erklärt noch wesentliche Mängel rügt, gilt das Werk als abgenommen.

(5) Zahlung bei Vertragsschluss: Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Auftragssumme sofort fällig und ist vom Kunden zu zahlen. Der restliche Betrag von 50 % der Auftragssumme wird bei Fertigstellung und Abnahme des Werkes durch den Kunden fällig. MHDS ist berechtigt, erst nach Eingang der Anzahlung mit der Leistungserbringung zu beginnen.

(6) Teilzahlungen bei Projektphasen: Bei umfangreichen Projekten oder Verträgen, die in mehrere Phasen unterteilt sind, können gestaffelte Zahlungen vereinbart werden. MHDS ist in solchen Fällen berechtigt, nach Abschluss einzelner Projektphasen oder Meilensteine Teilrechnungen zu stellen, die dem Fortschritt des Projekts entsprechen.

(7) Wartungsverträge: Nimmt der Kunde über den einmaligen Leistungsumfang hinaus laufende Dienstleistungen (z.B. Wartung, Updates, Hosting oder Support) in Anspruch, kommt ein separater Wartungs- oder Servicevertrag (Dauerschuldverhältnis) zustande. Die Bedingungen hierfür – insbesondere Leistungsumfang, Vergütung und Vertragslaufzeit – werden in einem gesonderten Vertrag oder Angebot geregelt (siehe § 6).

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Preise: Alle von MHDS genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist der Kunde Verbraucher, wird MHDS Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer) ausweisen. Nebenleistungen, Auslagen oder besondere Zusatzkosten (etwa Reise- oder Hosting-Kosten) werden gesondert berechnet, soweit diese anfallen und vereinbart sind.

(2) Zahlungsfälligkeit: Die Vergütung ist – sofern nicht im Einzelfall abweichend vereinbart – wie folgt zu zahlen:

  • Anzahlung 50 %: 50 % der Auftragssumme bei Vertragsschluss (siehe § 2 Abs. 5), zahlbar unmittelbar nach Rechnungsstellung.
  • Restzahlung 50 %: 50 % der Auftragssumme bei Abschluss des Projekts und Abnahme des Werkes durch den Kunden, zahlbar unmittelbar nach Rechnungsstellung.

Bei Wartungs- oder Abonnementverträgen (§ 6) wird die Vergütung mangels abweichender Vereinbarung monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Zahlungen des Kunden sind jeweils sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel vermerkt ist.

(3) Verzug: Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung leistet (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ist der Kunde Verbraucher, weist MHDS ausdrücklich darauf hin, dass spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzug eintritt. Im Falle des Zahlungsverzugs ist MHDS berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich rückständiger Beträge zu verweigern oder zurückzustellen.

(4) Verzugszinsen und Verzugsschaden: Bei Zahlungsverzug ist MHDS berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen (§ 288 BGB). Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt für Verbraucher 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz pro Jahr und für Unternehmer 9 %-Punkte über dem Basiszinssatz pro Jahr. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt MHDS vorbehalten.

Ist der Kunde Unternehmer, kann MHDS im Fall des Zahlungsverzugs außerdem eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Diese Pauschale wird auf einen eventuell weitergehenden Schadensersatz wegen Verzugs angerechnet, umfasst jedoch nicht die Verzugszinsen, die zusätzlich geltend gemacht werden können. Für erforderliche Mahnungen kann MHDS vom Kunden zudem eine Mahngebühr in Höhe von pauschal 5,00 € pro Mahnschreiben verlangen, es sei denn, im Einzelfall wird ein geringerer oder höherer Schaden nachgewiesen.

(5) Kein Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung: Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder von MHDS anerkannt. Bei Mängeln der Leistung bleiben die Rechte des Kunden unberührt; jedoch darf ein Zurückbehaltungsrecht nur in einem Umfang ausgeübt werden, der im Verhältnis zum aufgetretenen Mangel angemessen ist.

(6) Abrechnung im 30-Minuten-Takt: Bei Leistungen, die auf Stundenbasis abgerechnet werden, erfolgt die Abrechnung im 30-Minuten-Takt. Angefangene halbe Stunden werden dabei aufgerundet. Mindestens 30 Minuten werden pro Leistungseinheit berechnet.

(7) Zahlungsmodalitäten: Zahlungen erfolgen in der Regel per Überweisung auf das von MHDS angegebene Geschäftskonto. Andere Zahlungsarten (z.B. Kreditkarte, PayPal) sind nur nach vorheriger Absprache möglich und können zusätzliche Gebühren nach sich ziehen.

§ 4 Urheberrechte und Nutzungsrechte

(1) Urheberschutz: Die von MHDS erbrachten Leistungen (insbesondere entwickelte Software, Quellcode, Websites, Skripte, Designs, Grafiken, Texte, Konzepte etc.) sowie ggf. überlassene Entwürfe und Konzeptionen sind als persönliche geistige Schöpfungen urheberrechtlich geschützt. MHDS bleibt Inhaber sämtlicher Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte an den erbrachten Leistungen. Dies gilt auch insoweit, als einzelne Bestandteile der erbrachten Leistungen nicht die Schutzschwelle des Urheberrechts (§ 2 Abs. 2 UrhG) erreichen sollten.

(2) Einräumung von Nutzungsrechten: Der Kunde erhält – vorbehaltlich der vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung – das Recht, die vertragsgemäß hergestellten Arbeitsergebnisse im vereinbarten Umfang zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist einfach (nicht-ausschließlich), nicht übertragbar und – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt und zweckgebunden auf die im Vertrag oder Angebot vereinbarten Nutzungszwecke. Eine weitergehende Nutzung ist dem Kunden nicht gestattet. Insbesondere is t der Kunde nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks zu verwerten, sie zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten zugänglich zu machen. Weitergehende Rechte (etwa exklusive Nutzungsrechte, Bearbeitungsrechte oder das Recht zur Weiterübertragung der Nutzungsrechte an Dritte) erhält der Kunde nur, wenn dies in einem separaten schriftlichen Buyout-Vertrag ausdrücklich vereinbart wird und der Kunde eine gesonderte Vergütung hierfür zahlt.

(3) Kein Erwerb von Immaterialgüterrechten: Durch die Vertragserfüllung und Zahlung erwirbt der Kunde keine Eigentumsrechte oder Verwertungsrechte im urheberrechtlichen Sinne an Konzepten, Methoden, Quellcodes oder sonstigen Zwischenergebnissen, die von MHDS im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt oder entwickelt wurden, soweit diese nicht ausdrücklich Teil des vertraglich geschuldeten Arbeitsergebnisses sind. MHDS ist insbesondere berechtigt, allgemeine Ideen, Konzepte, Algorithmen, Methoden oder Codeschnipsel, die bei der Entwicklung entstanden sind, für andere Projekte wiederzuverwenden.

(4) Rechtevorbehalt bis Zahlung: Bis zur vollständigen Begleichung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen bei MHDS. Vor vollständiger Zahlung darf der Kunde die Arbeitsergebnisse nicht weiterverwenden, weiterveräußern oder Dritten zugänglich machen. MHDS kann bei Zahlungsverzug des Kunden das Nutzungsrecht vorläufig widerrufen und die weitere Nutzung der gelieferten Leistung bis zur vollständigen Zahlung untersagen.

(5) Kennzeichnung und Referenzrecht: MHDS bleibt berechtigt, auf oder in der Nähe der erbrachten Werke (z.B. im Quellcode oder im Impressum einer erstellten Website) einen Urhebervermerk anzubringen oder einen dezenten Hinweis auf MHDS (etwa in Form eines Links) zu platzieren. Der Kunde darf diesen Hinweis nur mit vorheriger Zustimmung von MHDS entfernen. MHDS ist ferner berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung als Referenz auf der eigenen Website oder in sonstigen Medien anzugeben. Dabei wird MHDS vertrauliche Informationen des Kunden (etwa nicht öffentliche Projektdetails) nur nach Abstimmung veröffentlichen.

(6) Pflichten des Kunden – Materialien Dritter: Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den MHDS zur Projektumsetzung bereitgestellten Inhalten, Materialien, Daten und Vorlagen (z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Datenbanken) verfügt. Der Kunde räumt MHDS insoweit ein Nutzungsrecht ein, diese Materialien im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden, und stellt MHDS von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung resultieren könnten. Insbesondere ist MHDS nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf mögliche Rechtsverletzungen (z. B. Urheber-, Datenschutz-, Persönlichkeits- oder Markenrechtsverletzungen) zu überprüfen.

(7) Open-Source-Komponenten: Soweit MHDS im Rahmen der Leistungserbringung Open-Source-Software oder -Komponenten verwendet, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Open-Source-Software. MHDS wird den Kunden über die Verwendung solcher Komponenten und die entsprechenden Lizenzbedingungen informieren. Der Kunde ist verpflichtet, diese Lizenzbedingungen einzuhalten. MHDS übernimmt keine Haftung für Einschränkungen oder Verpflichtungen, die sich aus den Lizenzbedingungen der Open-Source-Komponenten ergeben.

§ 5 Haftung und Gewährleistung

(1) Haftungsmaßstab: MHDS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch MHDS oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Für leichte (einfache) Fahrlässigkeit haftet MHDS – außer im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von MHDS der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen.

(2) Unabdingbare Haftung: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) sowie im Bereich der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung von MHDS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MHDS.

(3) Haftung für Inhalte des Kunden: MHDS übernimmt keine Haftung für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und Vorgaben. Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit, Richtigkeit und Aktualität aller Inhalte, die er MHDS zur Vertragserfüllung zur Verfügung stellt oder deren Verwendung er anordnet. Dies betrifft insbesondere rechtliche Texte und Angaben des Kunden wie Impressum, Datenschutzerklärungen, AGB des Kunden, Produktbeschreibungen oder sonstige Angaben. MHDS schuldet keine rechtliche Beratung oder Prüfung solcher Inhalte. Wenn MHDS im Auftrag des Kunden solche Inhalte (z. B. ein Impressum oder eine Datenschutzerklärung) in eine Website oder Anwendung einbindet, erfolgt dies ausschließlich auf Risiko des Kunden. Der Kunde stellt MHDS insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Kunden gelieferten Inhalte gegen MHDS geltend gemacht werden.

(4) Gewährleistung (Sach- und Rechtsmängel): Für Mängel an den von MHDS erbrachten Werkleistungen haftet MHDS nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB), sofern nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Abnahme bzw. Lieferung anzuzeigen. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Abnahme des Werkes. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. MHDS hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Ersatzleistung nach Wahl von MHDS) innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag zu. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln unterliegen den Beschränkungen gemäß den vorstehenden Haftungsregelungen dieses § 5.

(5) Backup und Datensicherheit: Soweit die Leistungen von MHDS in die IT- oder Web-Infrastruktur des Kunden integriert werden, ist der Kunde für eine angemessene Datensicherung verantwortlich. Bei einem von MHDS verursachten Datenverlust haftet MHDS – abgesehen von der Haftung nach Absatz (1) und (2) – nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der verlorenen Daten erforderlich gewesen wäre.

§ 6 Abonnements und Wartungsverträge

(1) Gegenstand von Wartungsverträgen: Neben der Projektentwicklung bietet MHDS auch laufende Dienstleistungen (Abonnements) wie insbesondere Hosting, Pflege, Aktualisierung, Support oder Wartung von Websites, Software oder IT-Systemen an. Hierfür schließen die Parteien einen separaten Wartungs- oder Servicevertrag ab. MHDS hält im Rahmen eines solchen Vertrages die Betriebsbereitschaft und Aktualität der betreuten Systeme aufrecht und erbringt die vereinbarten Leistungen in regelmäßigen Intervallen.

(2) Vertragslaufzeit: Wartungs- und Serviceverträge sind Dauerschuldverhältnisse. Soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart, haben solche Verträge eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten beginnend mit Vertragsschluss. Wird der Wartungsvertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate zu denselben Bedingungen.

(3) Leistungen im Wartungsvertrag: Der konkrete Leistungsumfang (z.B. Anzahl der Updates, Reaktionszeiten, Stundenkontingente für Support, Verfügbarkeit, etc.) und die Vergütung für den Wartungsvertrag werden im Angebot oder Vertrag individuell festgelegt. MHDS schuldet bei Wartungsverträgen die sorgfältige Erbringung der ausdrücklich vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg im Sinne einer vollständigen Vermeidung von Störungen. Sofern nicht anders vereinbart, berechtigen vom Kunden abgerufene Support-Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, MHDS zur gesonderten Berechnung nach Aufwand.

(4) Entgelt und Zahlungsmodalitäten: Das Entgelt für Wartungsverträge wird – sofern nicht anders vereinbart – als regelmäßige Pauschale in Rechnung gestellt (vgl. § 3 Abs. 2). MHDS ist berechtigt, die erste Abrechnungsperiode sofort nach Vertragsschluss in Rechnung zu stellen. Sofern der Kunde mit der Zahlung einer Wartungsrate in Verzug gerät, ist MHDS berechtigt, nach Mahnung und angemessener Fristsetzung die Leistungen aus dem Wartungsvertrag vorübergehend auszusetzen, bis der Kunde seine Zahlungspflichten erfüllt. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Entgelte bleibt während einer solchen Aussetzung bestehen.

(5) Änderungen im Wartungsverlauf: MHDS ist berechtigt, im Laufe des Wartungsvertrags notwendige Änderungen der Leistung (z.B. Wechsel von technischen Komponenten, Anpassung von Sicherheitsmaßnahmen etc.) vorzunehmen, sofern diese Änderungen für den Kunden zumutbar sind und den vereinbarten Leistungsumfang im Wesentlichen nicht beeinträchtigen. Über wesentliche Änderungen wird MHDS den Kunden rechtzeitig informieren.

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Projektverträge (Werkverträge): Verträge über einmalige Leistungen (Projekt-/Werkverträge) enden mit der vollständigen Erfüllung der vereinbarten Leistungen durch MHDS und Abnahme des Werkes durch den Kunden sowie vollständiger Bezahlung der Vergütung. Eine ordentliche Kündigung eines solchen Vertrages vor vollständiger Leistungserbringung ist – vorbehaltlich eines gesetzlichen Kündigungsrechts gemäß § 648 BGB – ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Ordentliche Kündigung von Wartungsverträgen: Wartungs- und sonstige Dauerschuldverträge (siehe § 6) können von beiden Parteien ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung ist erstmals zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit möglich (in der Regel 12 Monate, vgl. § 6 Abs. 2). Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden, sofern nicht individuell eine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich gemäß § 6 Abs. 2 automatisch.

(3) Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für MHDS insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in erheblicher Höhe (z.B. zwei aufeinanderfolgende Monatsbeiträge) in Verzug ist, oder wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt (z.B. nachhaltige Verletzung von Mitwirkungspflichten, unbefugte Weitergabe der Arbeitsergebnisse, Verletzung von Schutzrechten von MHDS). Für den Kunden liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung insbesondere vor, wenn MHDS trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt und eine für den Kunden unzumutbare Situation entsteht.

(4) Kündigungsform: Jede Kündigung hat in Textform (z.B. per E-Mail) zu erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Auf Verlangen der anderen Partei ist das Kündigungsschreiben im Original (schriftlich unterschrieben) nachzureichen.

(5) Kündigungsfolgen: Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund, die vom Kunden zu vertreten ist, behält MHDS Anspruch auf die Vergütung der bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen. Kündigt der Kunde einen Werkvertrag gemäß § 648 BGB vor Fertigstellung des Werkes, so gelten die gesetzlichen Ansprüche von MHDS auf Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Bereits gezahlte Vorauszahlungen werden mit den Vergütungsansprüchen verrechnet. Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden wegen schuldhaften Fehlverhaltens von MHDS hat der Kunde Anspruch auf ggf. bereits gezahlte Entgelte für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung (bzw. anteilige Erstattung) und etwaigen Schadenersatz nach Maßgabe von § 5.

§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

(2) Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat der Kunde in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz von MHDS in Würzburg. MHDS ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand geltend zu machen. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 9 Datenschutz

(1) Verarbeitung personenbezogener Daten: MHDS verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der separaten Privacy Policy geregelt, die Bestandteil dieser AGB ist.

(2) Verantwortung des Kunden: Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und den geltenden Datenschutzgesetzen entsprechen. Der Kunde stellt MHDS von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung resultieren.

(3) Auftragsverarbeitung: Soweit MHDS im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

§ 10 Begriffsdefinitionen

Zur Vermeidung von Unklarheiten werden die folgenden Begriffe in diesen AGB wie folgt definiert:

  • Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten): Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  • Angemessene Frist: Eine Frist, die den Umständen des Einzelfalls Rechnung trägt und dem Kunden ausreichend Zeit gibt, um die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. In der Regel beträgt diese Frist mindestens 7 Kalendertage.
  • Datenverlust: Der Verlust, die Beschädigung oder die Unzugänglichkeit von Daten, unabhängig davon, ob diese durch technische Fehler, menschliches Versagen oder andere Ursachen entstanden sind.
  • Open-Source-Komponenten: Software oder andere Inhalte, die unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlicht wurden und deren Nutzung, Änderung und Weitergabe durch die Lizenzbedingungen geregelt ist.

§ 11 Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel, Schriftform, Nebenabreden)

(1) Schriftformerfordernis: Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag oder diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Textform genügt nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist). Die Parteien können das Schriftformerfordernis nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufheben. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber MHDS abgibt (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Mahnungen, Kündigungen), sind schriftlich (mindestens in Textform) an die im Vertrag oder Impressum von MHDS angegebenen Kontaktdaten zu richten.

(2) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Vertrag oder diese AGB Lücken enthalten.

(3) Nebenabreden und Gesamtvertrag: Diese AGB und der jeweilige Einzelvertrag stellen die gesamte Vereinbarung der Parteien zum Vertragsgegenstand dar. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Abtretung und Übertragung: Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MHDS nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. MHDS kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit auf ein verbundenes Unternehmen übertragen, wird den Kunden hierüber jedoch informieren.

(5) Kontaktinformationen: MHDS ist unter der im Impressum der Website angegebenen Geschäftsanschrift sowie per E-Mail erreichbar. Änderungen der Anschrift oder der Rechtsform von MHDS werden auf der Website bekanntgegeben. Kunden werden gebeten, Änderungen ihrer Kontaktdaten MHDS mitzuteilen, soweit ein laufendes Vertragsverhältnis besteht.

Stand: April 2025